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Wo finde ich die Rechtsgrundlagen des beruflichen Schulwesens?

Um es kurz zu machen, verehrte Frau Kollegin, verehrter Herr Kollege:
Im Internet finden Sie die Rechtsgrundlagen des beruflichen Schulwesens zum Ansehen oder Herunterladen – vor allem die Verordnungen zu den einzelnen Schulformen.
Sie können aber auch hier klicken!

Berufsschule

Berufsgrundbildungsjahr

Zweijährige Berufsfachschule

Fachschule für Gestaltung und Technik in Vollzeit- und Teilzeitform

Fachoberschule Gestaltung und Medienproduktion

oder

http://berufliche.bildung.hessen.de/fundstellen

Wo steht, dass wir ein Gutachten abgeben müssen?

Sehen Sie für die Berufsfachschule
(Verordnung für Zweijährige Berufsfachschulen, §4.1.2) hier,
für die Fachoberschule
(Verordnung für Fachoberschulen, §5.1.2 und 5.1.4) hier.

Wer stellt ein Gutachten?

Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer aufgrund der Entscheidungen der Klassenkonferenz.

Wie muss ein Gutachten aussehen?

Jede Schule hat ihre eigenen Vorstellungen über Ausgestaltung und Inhalte des Gutachtens. Wichtig für die neue, aufnehmende Schule ist die Aussage des Gutachtens: die Eignung für die neue Schulform, die Leistungsfähigkeit und das Sozialverhalten sollten den neuen Lehrkräften mitgeteilt werden – Auffälligkeiten immerwieder neu zu entdecken, ist zu aufwendig und doch nicht notwendig. Hier ist ein Gutachten, das Sie für weiterführende berufliche Schulen nutzen können.