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Impressum 

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vermittelt in Vollzeitschulform die Kenntnisse und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres der beiden Berufsfelder:

  • Drucktechnik,
  • Farbtechnik und Raumgestaltung.

Es dient den Schülerinnen und Schülern nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht als berufliche Orientierung und vermittelt handlungsorientiert die Lernfelder des ersten Ausbildungsjahres im jeweiligen Berufsfeld. Das Berufsgrundbildungsjahr wird als erstes Ausbildungsjahr in der dualen Berufsausbildung anerkannt.
Bei außergewöhnlich guten Leistungen und Zeugnisnoten kann auch ein Wechsel in das zweite Jahr der Zweijährigen Berufsfachschule erwogen werden. Der Wechsel ist abhängig von einem Beratungsgespräch und dem Beschluss der Klassenkonferenz.

Fächer des allgemein bildenden Lernbereichs
Deutsch, Politik und Wirtschaft, Sport, Religion/Ethik, Wahlpflichtfach Englisch

Lernfelder des beruflichen Lernbereichs
DRUCKTECHNIK

  • Betriebliche Geschäftsprozesse erfassen und darstellen,
  • Gestaltungsgrundsätze anwenden,
  • Medienprodukte herstellen,
  • Hardware konfigurieren und mit Speichermedien umgehen,
  • Multimediaprodukte auftragsbezogen bearbeiten,
  • Nonprintprodukte planen, gestalten und herstellen,
  • Printprodukte planen, gestalten und herstellen,
  • Qualität in Produktionsprozessen prüfen und sichern.

 

Lernfelder des beruflichen Lernbereichs

FARBTECHNIK UND RAUMGESTALTUNG

  • Arbeitsabläufe planen,
  • Arbeitsplätze einrichten,
  • Metallische Untergründe bearbeiten, 
  • Nichtmetallische Untergründe bearbeiten, 
  • Flächen und Objekte herstellen, 
  • Flächen gestalten,
  • Räume gestalten,
  • Qualitätsprüfungen von Materialien und Produkten durchführen.

 

Aufnahmebedingungen
Nach der Erfüllung der gesetzlichen Vollzeitschulpflicht berechtigt der Hauptschulabschluss zum Eintritt in das Berufsgrundbildungsjahr. Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss können ebenfalls aufgenommen werden, wenn die Aufnahmekapazität dies zulässt und kein anderes Berufsgrundbildungsjahr besucht wurde. Weiterhin dürfen die Schülerinnen und Schüler das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Eine Anmeldung zum Berufsgrundbildungsjahr erfolgt immer über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer der augenblicklich besuchten Schule.